Ferienwohnungen Schwalbennest
Traumhaft Wohnen im idyllischen Fischerdorf Ditzum!

Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen (AGB).

 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnungen 1 & 2 im Schwalbennest (EG&OG) in Ditzum, Achter d´Diek 30 (AGB)

Inhaltsverzeichnis
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
§ 3 Zahlungsbedingungen
§ 4 An- und Abreise
§ 5 Ferienwohnungen
§ 6 Haustiere
§ 7 Aufenthalt
§ 8 Reiserücktritt
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
§ 10 Haftung des Vermieters
§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
§ 11.1 Zugangsdaten
§ 11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
§ 13 Salvatorische Klausel
§ 14 Gerichtsstand
Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung Schwalbennest (OG) zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Vermieterin. Die Leistungen der Vermieterin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn die Vermieterin dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 1 Begriffsbestimmungen
a) Der Begriff „Anbieter“ "ich", "mein" oder "meine" bezieht sich auf Silke Ehrbar-Wulfen als Vermieterin.
b) Der Begriff "Ferienwohnung Schwalbennest (OG)" bezieht sich auf die über meine Webseite angebotene Ferienwohnung.
c) Der Begriff "Dienstleistungen" bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die von der Vermieterin von Zeit zu Zeit erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Empfang von Buchungsinformationen über unser Buchungs- und Zahlungssystem, die Verwaltung von Reservierungen und Zahlungen und die Beantwortung von Kundenanfragen über mein Reservierungssystem und die Verwaltung von Inhalten auf Homepages Dritter.
d) Der Begriff "Inhalt" bedeutet Text, Grafiken, Bilder, Musik, Software, Audio, Video, Informationen oder jede andere Form von Daten.
e) Der Begriff "Kundeninhalte" bezieht sich auf Inhalte, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere Informationen.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungsanfragen müssen über die Webseite https://www.ditzum-fewo-schwalbennest.de/ oder per E-Mail ditzum@yahoo.com oder über einen Drittanbieter getätigt werden.
Kann ich Ihnen die Ferienwohnung in Ihrem gewünschten Zeitraum anbieten, sende ich Ihnen eine schriftliche Bestätigung sowie die Rechnung per E-Mail oder auf Wunsch per Post zu. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3 Zahlungsbedingungen) ist ihre Buchung rechtskräftig.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Durch den Eingang der Anzahlung, erhält Ihre Buchung seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietvertrages ist innerhalb von 7 Tage nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 7 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann die Vermieterin vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, Strom, Heizung den PKW-Stellplatz und die Abfallentsorgung sind im Preis enthalten.
§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15 Uhr zur Verfügung. Die Informationen der Schlüsselübergabe bekommt der Gast, 2 Tage vor der Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise und aus besonderem Grund nicht pünktlich um 15 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10 Uhr morgens zu verlassen. Falls sich der Gast eine spätere Abreise wünscht, muss dies vorher mit mir abgesprochen werden. Eine spätere Abreise wird mit einem halben Tagessatz in Rechnung gestellt und ist auch nur möglich, wenn kein Folgegast gebucht hat.
Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer zu entleeren und der Kühlschrank auszuräumen. Falls die Wohnung nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann Ihnen dies in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Ferienwohnung
Die Ferienwohnung wird von mir in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollte Ihnen während Ihres Aufenthaltes Mängel oder fehlendes Inventar auffallen, so informieren Sie mich unverzüglich. Ich werde dann, falls möglich, für schnellstmögliche Abhilfe sorgen.
Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel und der dadurch erforderliche Austausch der Schließanlage!
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit die Ferienwohnung verlassen. Der bereits gezahlte Mietzins verbleibt bei der Vermieterin.
§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren wird ein angemessener Aufpreis von 10 Euro bis 15 Euro je nach Tierart und Größe des Tieres verlangt. Die Endreinigung fällt wie den Preisangaben zu entnehmen, ebenfalls entsprechend höher aus. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin untergebracht, hat die Vermieterin das Recht zur fristlosen Kündigung.
§ 7 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, hat die Vermieterin das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen oder ein zusätzliches Entgelt für die nicht angemeldeten Personen der Preisliste entsprechend nachzuerheben.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist die Vermieterin dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 8 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
Mehr als 21 Tage vor dem Anreisetag 20 % des vereinbarten Preises,
bis zu 21 Tage vor dem Anreisetag 30 % des vereinbarten Preises,
bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag 50 % des vereinbarten Preises,
bis zu 7 Tage vor dem Anreisetag 70 % des vereinbarten Preises,
1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 90 % des vereinbarten Preises.
§ 9 Rücktritt durch die Vermieterin
Im Falle einer Absage von meiner Seite, in Folge höherer Gewalt sowie anderer nicht zu vertretenden Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der gezahlten Miete. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch die Vermieterin kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.
§ 10 Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Heizungs- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Die Vermieterin unterhält in der Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Sie gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Die Vermieterin gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Sie ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLAN ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit die Vermieterin deswegen eine Inanspruchnahme befürchten muss. Die Vermieterin behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).
§ 11.1 Zugangsdaten
Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung von mir und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Die Vermieterin hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§ 11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt ggf. unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Die Vermieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehme ich keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von mir und/ oder einem meiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster geschlossen oder bei geeigneter Wetterlage gekippt und Türen geschlossen zu halten.
(3) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen stellt die Vermieterin Ihnen eine Reinigungspauschale in Höhe von 100 Euro in Rechnung. Rauchen ist nur auf dem Balkon und im Freien erlaubt.
(4) Der hauseigene Parkplatz bietet 1 PKW-Stellplatz (rechts neben dem Haus von vorne aus betrachtet) für die OG-Wohnung. Achten Sie darauf, dass außerhalb des Stellplatzes abgestellte Fahrzeuge nicht den Durchgangsverkehr oder andere Ausfahrten behindern.
(5) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(6) Bei Nutzung eines Grills auf dem Grundstück ist auf eine sachgerechte Anwendung mit genügend Abstand zu brennbaren Materialien zu achten sowie auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Grillen in der Wohnung oder auf dem Balkon ist untersagt. Die Rauchentwicklung muss auf ein zumutbares Maß reduziert bleiben. Ansonsten gelten die üblichen Ruhe- und Nachtzeiten.
(7) Bei Nutzung der Wohnung ist auf eine eigenverantwortliche Nutzung der Dachbodentreppe zu achten. Die Nutzung des Dachgeschosses ist ausdrücklich nur für Kinder ab 12 Jahren und Personen unter 1,60 m Körpergröße geeignet, die körperlich und geistig in der Lage sind, sich umsichtig und vorsichtig auf der Treppe und im Öffnungsbereich der Treppenöffnung aufzuhalten. Die Treppe ist ausschließlich so zu begehen, dass die Körpervorderseite zur Treppe zeigt. Die Haltehilfen sind zu nutzen. Die Sicherheitsvorkehrungen (Geländer, Netz, Halteseile) dürfen nicht entfernt werden!
(6) Die Vermieterin hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Ferienwohnungen, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Die Vermieterin wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
§ 14 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Leer
Wörde 5 in 26789 Leer zuständig.